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Impressum & Datenschutzerklärung kostenlos erstellen: Anleitung

Impressum und Datenschutzerklärung in 20 Minuten gratis erstellen – Schritt für Schritt mit den eRecht24-Generatoren. Inklusive Österreich-Checkliste.

Impressum & Datenschutzerklärung kostenlos erstellen: Anleitung
Inhalt 7 Abschnitte
  1. Schritt 0: Mach eine Tool-Inventur (der Schritt, den alle überspringen)
  2. Schritt 1: Impressum mit dem eRecht24-Generator erstellen
  3. Schritt 2: Datenschutzerklärung mit dem eRecht24-Generator erstellen
  4. Schritt 3: Der Österreich-Check
  5. Schritt 4: Die 5-Minuten-Endkontrolle
  6. Wann sich eRecht24 Premium lohnt
  7. Häufige Fragen

Person unterschreibt ein Dokument mit Kugelschreiber – Impressum und Datenschutzerklärung erstellen

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links.

Du hast eine neue Website, eine Landingpage oder einen Funnel gebaut – und unten im Footer stehen zwei Links, hinter denen noch nichts ist: Impressum und Datenschutz. Das ist der Moment, in dem viele Selbstständige einen Text von irgendeiner anderen Website kopieren. Genau das ist der teuerste Fehler, den du hier machen kannst.

Die gute Nachricht: Du brauchst dafür weder eine Anwältin noch ein Abo. Mit den kostenlosen Generatoren von eRecht24 hast du beide Pflichttexte in rund 20 Minuten fertig – sofern du weißt, was deine Website technisch eigentlich tut. Diese Anleitung zeigt dir den Ablauf Schritt für Schritt und sagt dir ehrlich, wo du als Österreicher:in nachbessern musst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Impressum und Datenschutzerklärung brauchst du praktisch auf jeder geschäftlichen Website – auch auf einer einzelnen Landingpage
  • Beide kannst du mit eRecht24 kostenlos und ohne Mitgliedschaft erstellen
  • Die Datenschutzerklärung ist nur so gut wie deine Tool-Inventur – jedes eingebundene Tool muss drinstehen
  • Österreich: Zusätzlich zum Generator-Impressum brauchst du die Offenlegung nach § 25 MedienG
  • Ein Generator ersetzt keine Rechtsberatung bei ungewöhnlichen Geschäftsmodellen

Schritt 0: Mach eine Tool-Inventur (der Schritt, den alle überspringen)

Bevor du einen Generator öffnest, schreib eine Liste: Welche Dienste laden auf deiner Website etwas oder bekommen Daten? Die Datenschutzerklärung muss genau das beschreiben – nicht mehr, nicht weniger. Eine perfekt formulierte Erklärung, in der dein Newsletter-Tool fehlt, ist trotzdem unvollständig.

Typische Kandidaten bei Selbstständigen:

  • Hosting (z. B. Hetzner, All-Inkl, Netlify, Onepage)
  • Newsletter & CRM (ActiveCampaign, Brevo, Mailchimp, Klick-Tipp)
  • Formulare & Terminbuchung (Typeform, Calendly, Tally)
  • Analyse (Google Analytics, Matomo, Plausible, Meta Pixel)
  • Eingebettete Inhalte (YouTube-Videos, Google Maps, Instagram-Feeds)
  • Schriftarten – lädst du Google Fonts direkt vom Google-Server?
  • Zahlungsanbieter & Checkout (Digistore24, Stripe, PayPal)
  • Chatbots & Automationen (ManyChat, eigene KI-Bots, n8n-Webhooks)

Mein Tipp aus der Praxis: Öffne deine Website, drück F12, wechsle in den Tab Netzwerk und lade die Seite neu. Jede fremde Domain, die dort auftaucht, gehört auf deine Liste. Du wirst überrascht sein, was ein harmloses YouTube-Embed alles nachlädt.

Achtung Google Fonts: Das Landgericht München hat 2022 entschieden, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google durch dynamisch geladene Google Fonts ohne Einwilligung rechtswidrig ist. Danach rollten Abmahnwellen durch Deutschland und Österreich. Binde Schriften lokal ein – das löst das Problem komplett.

Schritt 1: Impressum mit dem eRecht24-Generator erstellen

Das Impressum ist der einfachere Teil. Der Generator fragt dich durch einen Assistenten und baut daraus einen fertigen Text.

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So gehst du vor:

  1. Rechtsform wählen – Einzelunternehmen, GmbH, Verein usw. Davon hängt ab, welche Pflichtangaben abgefragt werden.
  2. Name und ladungsfähige Anschrift eintragen. Ein Postfach reicht nicht. Wenn du von zu Hause arbeitest und deine Privatadresse nicht veröffentlichen willst, ist eine Geschäftsadresse (z. B. Coworking-Space oder Geschäftsanschrift-Service) die saubere Lösung.
  3. Kontakt – E-Mail-Adresse ist Pflicht, dazu ein zweiter schneller Kommunikationsweg (meist Telefon).
  4. Register & Steuer – Firmenbuch- bzw. Handelsregisternummer, UID-/USt-IdNr., falls vorhanden.
  5. Berufsrechtliche Angaben, wenn du einen reglementierten Beruf ausübst (z. B. Kammerzugehörigkeit).
  6. Text kopieren und als eigene Unterseite einbauen – erreichbar von jeder Seite aus, üblicherweise im Footer.

Schritt 2: Datenschutzerklärung mit dem eRecht24-Generator erstellen

Jetzt kommt deine Tool-Liste aus Schritt 0 zum Einsatz. Der Datenschutz-Generator arbeitet modular: Du hakst an, welche Dienste du verwendest, und er fügt die passenden Textbausteine ein.

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So gehst du vor:

  1. Verantwortliche Stelle angeben – das bist du bzw. dein Unternehmen, mit Adresse und Kontakt.
  2. Hosting auswählen und den Anbieter benennen.
  3. Jedes Tool aus deiner Liste im Generator suchen und aktivieren. Findest du einen Dienst nicht als fertigen Baustein, notiere ihn – dafür brauchst du einen eigenen Absatz (Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Drittlandübermittlung).
  4. Cookies und Einwilligung – sobald du Analyse- oder Marketing-Tools nutzt, brauchst du zusätzlich ein Consent-Banner. Die Datenschutzerklärung allein reicht dafür nicht.
  5. Text als eigene Unterseite einbauen und im Footer verlinken – und bei jedem Formular einen kurzen Hinweis mit Link darauf setzen.

Wichtig: Die Datenschutzerklärung ist kein Einmal-Projekt. Jedes Mal, wenn du ein neues Tool einbindest – ein neues Webinar-Tool, einen Chatbot, ein Tracking-Pixel – muss sie angepasst werden. Setz dir dafür einen Kalendereintrag, z. B. einmal pro Quartal.

Schritt 3: Der Österreich-Check

Hier wird es für alle mit Sitz in Österreich entscheidend. eRecht24 ist auf deutsches Recht ausgelegt – das habe ich auch in meinem ausführlichen eRecht24-Review beschrieben. Das Impressum aus dem Generator deckt die Pflichten nach dem § 5 ECG zu großen Teilen ab, aber nicht alles, was in Österreich verlangt wird.

Ergänze für eine österreichische Website:

  • Offenlegung nach § 25 MedienG: Jede Website ist ein Medium im Sinne des Mediengesetzes. Für eine reine Unternehmens- oder Visitenkarten-Website genügt die „kleine” Offenlegung: Name bzw. Firma des Medieninhabers, ggf. Unternehmensgegenstand und Wohnort bzw. Sitz (§ 25 Abs. 5 MedienG).
  • Meinungsbildende Inhalte – mehr Pflichten: Geht deine Website über die Präsentation deines Unternehmens hinaus und hat sie meinungsbildenden Informationsgehalt (z. B. ein Blog mit Kommentaren zu Branchenthemen), brauchst du die volle Offenlegung – bei Gesellschaften inkl. vertretungsbefugter Organe und Beteiligungsverhältnisse – und eine Erklärung über die grundlegende Richtung (Blattlinie), etwa „Informationen und Fachartikel rund um Marketing-Automatisierung für Selbstständige.” Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig – im Zweifel gibst du die Blattlinie einfach mit an.
  • Aufsichtsbehörde und Kammer: Bei gewerblicher Tätigkeit die zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und die Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft.
  • Anwendbare Rechtsvorschriften: Hinweis auf die Gewerbeordnung samt Link auf das RIS (ris.bka.gv.at).
  • Firmenbuch-Angaben nach § 14 UGB, wenn du eine eingetragene Firma oder GmbH bist.

Für die Datenschutzerklärung ist der Unterschied kleiner, weil die DSGVO in der ganzen EU gilt. Passe aber die zuständige Aufsichtsbehörde an: Für dich ist das die Österreichische Datenschutzbehörde (dsb.gv.at), nicht ein deutscher Landesdatenschutzbeauftragter.

Kein Rechtsrat: Ich bin Automatisierungs- und Marketing-Experte, kein Rechtsanwalt. Diese Anleitung zeigt dir, wie du die Generatoren sinnvoll nutzt – sie ersetzt keine Beratung für deinen Einzelfall. Bei Shops mit komplexen Lieferbedingungen, Gesundheits- oder Finanzthemen hol dir juristische Unterstützung.

Schritt 4: Die 5-Minuten-Endkontrolle

Bevor du den Haken dahinter setzt:

  • Impressum und Datenschutz sind von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar – auch von Landingpages, Danke-Seiten und Checkout-Seiten
  • Jedes Tool aus deiner Netzwerk-Liste kommt in der Datenschutzerklärung vor
  • Google Fonts und andere Schriften werden lokal geladen
  • Formulare haben einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung
  • Bei Analyse- und Marketing-Tools gibt es ein funktionierendes Consent-Banner, das vor der Einwilligung nichts lädt
  • (AT) Offenlegung nach MedienG ist ergänzt
  • Nutzt du einen KI-Chatbot, ist er nach dem EU AI Act als KI gekennzeichnet

Wann sich eRecht24 Premium lohnt

Die kostenlosen Generatoren reichen für viele Solo-Selbstständige mit einer einfachen Website. Der Haken: Gratis-Texte aktualisieren sich nicht von selbst. Ändert sich die Rechtslage oder ein Tool seine Datenverarbeitung, musst du selbst nachziehen.

Premium wird interessant, wenn du

  • mehrere Websites oder Kundenprojekte betreust,
  • ein Cookie-Consent-Tool brauchst und keine Lust auf eine Drittlösung hast,
  • deine Rechtstexte per Plugin automatisch aktuell halten willst.

Tarife, Preise und die Grenzen für Österreich habe ich im eRecht24-Review im Detail verglichen.

Häufige Fragen

Brauche ich auch für eine einzelne Landingpage ein Impressum? Ja. Sobald du geschäftlich auftrittst – also etwas verkaufst, Leads sammelst oder für dein Angebot wirbst – gilt die Impressumspflicht. Das betrifft auch Funnel-Seiten auf Onepage, Systeme oder ähnlichen Baukästen.

Darf ich die Texte von einer anderen Website kopieren? Nein, aus zwei Gründen. Erstens können ausführlich formulierte Rechtstexte urheberrechtlich geschützt sein. Zweitens beschreibt eine fremde Datenschutzerklärung fremde Tools – sie ist für deine Website schlicht falsch.

Ist der eRecht24-Generator wirklich kostenlos? Ja. Impressum- und Datenschutz-Generator kannst du ohne Mitgliedschaft nutzen. Kostenpflichtig sind die Premium-Funktionen wie automatische Updates per Plugin und das Cookie-Tool.

Was passiert, wenn mein Impressum fehlt oder unvollständig ist? In Deutschland drohen vor allem kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber. In Österreich ist ein mangelhaftes Impressum eine Verwaltungsübertretung nach § 26 ECG (bis zu 3.000 € – die Behörde kann aber zuerst eine Frist zur Nachbesserung setzen). Eine fehlende oder unvollständige Offenlegung nach dem MedienG kann laut § 27 MedienG mit bis zu 20.000 € bestraft werden. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind auch in Österreich möglich.

Fazit: 20 Minuten, die du nicht länger aufschieben solltest

Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Kür, sondern die Grundausstattung jeder geschäftlichen Website. Mit den kostenlosen eRecht24-Generatoren ist die Arbeit in einer Kaffeepause erledigt. Die eigentliche Arbeit liegt in der ehrlichen Tool-Inventur davor und, wenn du in Österreich sitzt, in der MedienG-Offenlegung danach.

Fang jetzt mit dem Impressum an, das dauert fünf Minuten:

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Quellen


Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn du eRecht24 über meinen Link nutzt oder buchst, erhalte ich eine Provision – für dich entstehen keine Mehrkosten. Meine Einschätzung bleibt davon unberührt: Ich empfehle nur Tools, hinter denen ich stehe – inklusive ihrer Grenzen.

Christian Schweigler

Über den Autor

Ich bin Chris Schweigler, Automatisierungs- und Marketing-Experte aus Österreich. Ich helfe selbstständigen Onlineunternehmern, ihre Website rechtlich sauber und technisch professionell aufzustellen. Unsicher, welche Tools auf deiner Website Daten verarbeiten? Schreib mir.

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